Besuchsverbot wegen Corona- Virus
Veröffentlicht am 01.04.2020
Liebe Angehörige, liebe Besucher:innen!
Aufgrund der Verordnung der Hessischen Landesregierung gilt ab sofort eine Besuchseinschränkung für die Wohnstätte Buchenhof.
Unsere Bewohner:innen dürfen zur Zeit drei Mal pro Woche für eine Stunde Besuch von Angehörigen bekommen.
Unbegrenzt Zutritt zur Wohnstätte Buchenhof haben ansonsten:
Bewohner:innen der Wohnstätte Buchenhof,
Mitarbeiter:innen des Buchenhof e.V.
sowie Ärzte:innen und sonstiges medizinisches Personal.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Wir Tragen Mundschutz und halten Abstand!